Ultraschall: 3 wichtige Untersuchungen

geschrieben von:
Verena Sandner

zuletzt aktualisiert am 12.12.2022
mit wissenschaftlichen Quellen belegt

Ultraschall: 3 Untersuchungen während der Schwangerschaft sollten’s sein

Während deiner Schwangerschaft stehen dir drei Ultraschalluntersuchungen zu, deren Kosten von deiner Krankenversicherung übernommen werden. Für alle darüber hinausgehenden Untersuchungen mittels Ultraschall zahlst du die Kosten selbst, falls diese aus medizinischer Sicht nicht als notwendig erachtet werden und du dich freiwillig untersuchen lässt. 


Welche Untersuchungen sind denn nun empfohlen und welche freiwillig? Wie funktionieren die Untersuchungen überhaupt und ist Ultraschall während der Schwangerschaft schädlich? Um Ultraschalluntersuchungen ranken sich einige Mythen und ein paar Unklarheiten. Wir bringen Licht in die Angelegenheit. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ultraschalluntersuchungen sind bildgebende Verfahren, bei denen im Gegensatz zur Röntgenuntersuchung keine Strahlung abgegeben wird. Somit ist eine Ultraschalluntersuchung sicher für die Gesundheit von Mutter und Baby. 

  • Durch das bildgebende Verfahren ist es möglich, die Entwicklung der Schwangerschaft und des Babys zu kontrollieren. 

  • Bei den drei empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und freiwilligen Terminen zum Ultraschall werden verschiedenste Aspekte der Gesundheit des Babys untersucht: von der Körpergröße über einzelne Organe bis hin zu genetischen Fehlentwicklungen. 

Ultraschall Schwangerschaft: Wie oft, warum und was wird gemacht? – Allgemeine Infos

Drei Ultraschalluntersuchungen sind im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinie zur Schwangerenvorsorge vorgesehen. [1] Pro Schwangerschaftsdrittel ist je eine Ultraschalluntersuchung eingeplant, für die die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wie sich z. B. aus den Ausführungen der Techniker Krankenkasse und der AOK erschließt. [2]; [3] 

 

Sinn aller drei Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorge ist die Beurteilung des Schwangerschaftsverlaufs. Je nach Schwangerschaftswoche sollte das Baby ein gewisses Entwicklungsstadium aufweisen. 


In der ersten Untersuchung geht es noch darum, Grundlagen wie die Anzahl der Babys – Einling oder Mehrlinge – und die erste Form des Embryos zu erkennen. Mit fortschreitender Zeit im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel können immer mehr Details überprüft werden: wozu vor allem die Durchmesser von Kopf und Brustkorb gehören. Auch die Menge des Fruchtwassers lässt sich über eine Ultraschalluntersuchung kontrollieren: 

  • Die ideale Fruchtwassermenge variiert mit der Woche der Schwangerschaft. 
  • Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen ist ein zuverlässiges Monitoring der Entwicklung der Fruchtwassermenge sichergestellt. 

Abgesehen davon, dass die Durchführung der Ultraschalluntersuchungen grundsätzlich bei allen Schwangeren empfohlen ist, um einen möglichst sicheren Verlauf der Schwangerschaft zu gewährleisten, sind die Untersuchungen insbesondere bei einer Risikoschwangerschaft sinnvoll. Mögliche Warnsignale für Schwangerschaftskomplikationen werden idealerweise frühzeitig erkannt und Notfälle vermieden. 

 

Der Ultraschall selbst ist ein Verfahren, bei dem Ultraschallwellen das Gewebe durchwandern. Muskeln, Knochen und Organe erzeugen ein Echo, das über den Schallkopf empfangen wird. Die Signale wandern vom Schallkopf über das Kabel zum Computer, der daraufhin aus den Daten ein Bild ermittelt. So werden Abläufe und Bilder innerhalb des Körpers auf dem Bildschirm des Ultraschallgeräts abgebildet. 


Die Führung des Schallkopfs, mit dem deine Ärztin oder dein Arzt beim Ultraschall untersucht, bereitet keine Schmerzen. Lediglich das aufgetragene Gel kann am Anfang der Untersuchung ganz kurz eine unangenehme Kälte bereiten. 

Der in den Körper abgegebene Schall führt häufig zur Frage, ob Ultraschall in der Schwangerschaft schädlich fürs Baby sein könnte. Diesbezüglich wird laut aktuellem Kenntnisstand der Wissenschaft und Medizin Entwarnung gegeben: Im Gegensatz zu anderen Untersuchungsverfahren wie z. B. dem Strahlen abgebenden Röntgen, ist der Ultraschall fürs Baby vollkommen unbedenklich

Sollte sich nach ärztlicher Ansicht die Notwendigkeit für weitere Untersuchungen ergeben, so übernimmt die Krankenkasse die zusätzlichen Ultraschall-Schwangerschaft-Kosten bei „begründetem medizinischen Verdacht“ (so die meisten Krankenkassen im Wortlaut; Anm.) ebenfalls. Außerdem haben Schwangere die Wahl, sich freiwilligen Ultraschalluntersuchungen zu unterziehen und die Kosten als Selbstzahlerinnen zu tragen

Pränataldiagnostik: Zwischen Sinnhaftigkeit und unnötigem Risiko


Freiwillige Untersuchungen und deren Nutzen

Zusätzlich zu den drei empfohlenen Ultraschalluntersuchungen kannst du freiwillig weitere Termine wahrnehmen, die – je nach deiner persönlichen Situation – ebenfalls sinnvoll sind. Ein Beispiel hierfür ist das Ersttrimesterscreening. Das Screening umfasst insbesondere… 

  • eine Nackenfaltenmessung per Ultraschall, wodurch Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit mehrerer Fehlbildungen gewonnen werden; 
  • die Kontrolle deiner Blutwerte im Hinblick auf zwei Hormone, die Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen ermöglichen und somit die Ergebnisse aus der Nackenfaltenmessung untermauern; 
  • einen Präeklampsie-Test, dank dem das Risiko für eine Präeklampsie, eine eventuell schwerwiegende Komplikation während der Schwangerschaft, ermittelbar ist. 

Das Ersttrimesterscreening ist einer von mehreren Terminen, an dem Schwangere freiwillig Selbstzahler-Leistungen in Anspruch nehmen können. Die stattfindenden Untersuchungen sind dem Bereich der Pränataldiagnostik zugeordnet. 


Die Pränataldiagnostik hat das Ziel, anhand bestimmter Parameter Hinweise auf kindliche Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen o. Ä. zu finden und Risiken zu ermitteln. Werden bei Messungen die gewöhnlichen Werte einzelner Parameter (z. B. Nackenfaltendicke) über- oder unterschritten, so können bestimmte Entwicklungsstörungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auftreten. 


Anfangs werden bei der Pränataldiagnostik nicht-invasive Methoden eingesetzt , wie eben der Ultraschall oder das CTG. Je nach medizinischen Befunden können invasive Methoden zur weiteren Untersuchung erwogen werden.  

Bei invasiven Methoden greift man im Gegensatz zu nicht-invasiven in den Körper der Mutter ein, was mit einem höheren Risiko für eine Frühgeburt oder Fehlgeburt verbunden ist. 

Unser Tipp: Definitiv sinnvoll ist es, freiwillige Untersuchungen wie das Ersttrimesterscreening bei früheren Schwangerschaften mit Entwicklungsstörungen des Babys zu machen. Ansonsten solltest du genau abwägen, ob dir die Untersuchungen nicht unnötig Sorgen bereiten. Denn Tatsache ist, dass meist nur statistische Schätzungen bei Verfahren wie der Nackenfaltenmessung herauskommen, die sich im Nachhinein nicht immer bewahrheiten. Eine ausführliche Entscheidungshilfe liefern wir dir in unserem Artikel über das Ersttrimesterscreening. 

Ersttrimesterscreening: Ja oder Nein? Mit unseren 5 Fragen und Antworten die beste Entscheidung treffen!


Exkurs: Kein Ultraschallbild zu Unterhaltungszwecken mehr!

In der Debatte darum, welche Untersuchungen freiwillig sind und welche nicht, ist eine klare Grenze zu ziehen: Bis zum 1. Januar 2021 waren Ultraschalluntersuchungen gestattet, die dem Zweck dienten, sich das Baby anzusehen. Sogar Erinnerungsvideos vom Baby wurden gedreht. Solche Untersuchungen bezeichnete man als „Babyfernsehen“. Hierbei kam ein spezieller 3D-Ultraschall in der Schwangerschaft zum Einsatz. 


Seit dem 1. Januar 2021 sind diese Untersuchungen laut neuer Strahlenschutzverordnung zum Schutz des Babys (bitte lies unbedingt die folgende Info-Box!) gesetzlich untersagt. [4]; [5], [6] 

Über das sogenannte Babyfernsehen

Um das „Babyfernsehen“ verbieten zu können, hat der Gesetzgeber nach einem Grund gesucht. Prompt war von dem Schutz des Babys vor Strahlung die Rede, obwohl es kein berechtigtes Argument ist, da das Verfahren mit „Strahlen“ nichts zu tun hat. Gern kannst du dir diesbezüglich die Stellungnahme der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR ULTRASCHALL IN DER MEDIZIN (DEGUM) durchlesen, die dich beruhigen dürfte. [6]

 

Ein anderes Argument: Der Ultraschall verfolgte keinen medizinischen Zweck und die Ärztinnen sowie Ärzte könnten unter Umständen medizinisch wichtige Untersuchungen anderer Patientinnen vernachlässigen. Doch die Begründung in der Strahlenschutzverordnung ist leider fachlich nicht haltbar und verwirrte viele Mütter: Ist Ultraschall jetzt doch gefährlich? 


Nein, keine Sorge! Gehe auf jeden Fall zu den medizinisch empfohlenen und in deinen Augen sinnvollen Ultraschalluntersuchungen. Für dich und das Baby ist es gefahrlos, solange du dich nicht über diese Untersuchungen hinausgehend weiteren Ultraschall-Verfahren unterziehst. 

Die Pränataldiagnostik umfasst zwar freiwillige Untersuchungen, allerdings weisen diese eine medizinische Intention auf und sind somit von dem „Babyfernsehen“ klar abzugrenzen. Die medizinische Intention wird schon allein anhand der Zertifizierungen der DEGUM deutlich, die klare Stufen und Qualitätsanforderungen für die „Erkennung fetaler Entwicklungsstörungen in speziellen Risikokollektiven“ (Stufe Degum 2; Anm.) vorschreibt. [8] Die angewandten Ultraschall-Methoden bei der Pränataldiagnostik sind für das Baby nach jetzigem Kenntnisstand bedenkenlos anwendbar. 

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Ab wann Ultraschall in der Schwangerschaft? Termine und Untersuchungen im Überblick

In der folgenden Auflistung führen wir die optimalen Zeiträume für die empfohlenen Untersuchungen auf. Es steht dir jederzeit frei, die Termine nicht wahrzunehmen. Falls du verzichtest, wirst du ein ärztliches Dokument unterschreiben müssen, das deinen freiwilligen Verzicht bestätigt. 


Eine gute Info: Deinen Versicherungsschutz für die Schwangerschaft behältst du immer – unabhängig von deiner Entscheidung für oder gegen eine empfohlene Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft. [9]


1. Ultraschall Schwangerschaft 

  • Zeitraum: 8+0 bis 11+6 SSW 
  • Prüfung von: Darstellbarkeit des Embryos, Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft 

2. Ultraschall Schwangerschaft: 

  • Zeitraum: 18+0 bis 21+6 SSW 
  • Prüfung von: Hinweiszeichen für Entwicklungsstörungen, Geschlechtsbestimmung 

3. Ultraschall Schwangerschaft: 

  • Zeitraum: 28+0 bis 31+6 SSW 
  • Prüfung von: Kindslage, Herzaktion, zeitgerechte Entwicklung 

Die früheste Untersuchung kann nach Ablauf der 7. Woche erfolgen, weil erst ab diesem Zeitpunkt ausreichend Parameter zur Untersuchung vorhanden sind. Im Rahmen des 1. Ultraschall in der Schwangerschaft erfolgt eine nochmalige Bestätigung der Schwangerschaft mit Prüfung der erfolgreichen Einnistung des Embryos in der Gebärmutter. 


Diese Erstuntersuchung dient außerdem der Berechnung des voraussichtlichen Geburtstermins, der Feststellung einer eventuellen Mehrlingsschwangerschaft und der Prüfung der äußerlichen Form des Embryos. Auch ein Herzschlag lässt sich bereits zu diesem Zeitpunkt feststellen. Des Weiteren erhalten Schwangere an diesem Termin ihren Mutterpass. 

Aufgrund des noch geringen Entwicklungsstadiums des Embryos führen Ärztinnen und Ärzte die erste Ultraschalluntersuchung vaginal durch. Spätestens im zweiten Schwangerschaftsdrittel dürfte eine vaginale Ultraschalluntersuchung nicht mehr notwendig sein.

Die 2. Ultraschall Schwangerschaft ist zwischen der 18. SSW und der 21. SSW + 6 Tage möglich. Es gibt sie als Basis-Ultraschalluntersuchung und erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung. 


Der Unterschied zwischen beiden Untersuchungsarten ist der Umfang der untersuchten gesundheitlichen Merkmale des Embryos. Bei beiden Untersuchungen werden die Länge von Oberschenkelknochen sowie die Größe von Kopf und Bauch untersucht. Zudem erfolgt eine Bestimmung der Fruchtwassermenge sowie der Lage der Plazenta in der Gebärmutter. 


In der erweiterten Untersuchung (manchmal aufgrund des größeren Umfangs auch „großer Ultraschall in der Schwangerschaft“ genannt; Anm.) prüft die Ärztin oder der Arzt zusätzlich einige der Organe im Hinblick auf deren Größe und – soweit möglich – die Funktionalität. Sowohl die Kosten für die gewöhnliche als auch die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung im zweiten Schwangerschaftsdrittel übernimmt deine Krankenkasse. 

 

Im Rahmen der dritten Ultraschalluntersuchung werden viele Aspekte aus den vorigen Ultraschalluntersuchungen nochmals geprüft. Nun, im letzten Schwangerschaftsdrittel, sind die dabei gewonnenen Daten präziser und ermöglichen eine genauere Geburtstermin-Berechnung.. 

 

Eine häufig gestellte Frage ist außerdem, ab welcher SSW über Ultraschall in der Schwangerschaft das Geschlecht ermittelt werden kann: 

  • 4. Woche, 5. Woche oder über Ultraschall 6. Woche? Alles zu früh! 
  • 9. Woche oder 10. Woche? Schon näher dran, aber wahrscheinlich auch zu früh. 
  • Dann in der 11. Woche? Da ist das Geschlecht erkennbar. Die Krux: Deine Ärztin oder dein Arzt darf es dir laut Gesetz nicht verraten. Wieso es solch ein Gesetz gibt, erfährst du in unserem Artikel „Schwanger – Mädchen oder Junge?“ 
  • Ab Beginn der 12. Woche wird über Ultraschall in der Schwangerschaft das Geschlecht gut erkennbar sein und es darf von ärztlicher Seite aus mitgeteilt werden. 

Mädchen oder Junge: Gewissheit ab der 12. Schwangerschaftswoche oder doch lieber überraschen lassen?


Aus den Erörterungen folgt, dass wenn du lediglich die drei empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen besuchst, du das Geschlecht erst ab dem 2. Termin und somit frühestens ab der 18. SSW (also beim großen Ultraschall in der Schwangerschaft; Anm.) erfährst. 

An sich ist das nichts Schlimmes, aber einige Eltern brennen darauf, das Geschlecht möglichst früh zu erfahren. Falls dies bei dir der Fall ist, wäre es ein Argument, das Ersttrimesterscreening doch durchführen zu lassen, weil du hier bei der Ultraschalluntersuchung auf Wunsch das Geschlecht mitgeteilt bekommst. 

miapanda Tipp

Wie du siehst, hängt die Durchführung zusätzlicher Untersuchungen nicht nur von medizinischen Befunden ab. Auch deine eigenen Wünsche, das Geschlecht möglichst früh zu erfahren, fließen in die Entscheidungsfindung ein. 


Daher empfehlen wir, wenn du die Mitteilung des Geschlechts nicht abwarten kannst, über eine zusätzliche Untersuchung nachzudenken. Du kannst dich dann bei deiner Ärztin oder deinem Arzt erkundigen, ob ab der 12. SSW nur eine Ultraschalluntersuchung möglich ist, oder dir direkt überlegen, vielleicht doch das gesamte Ersttrimesterscreening durchführen zu lassen, weil dieses durchaus aufschlussreich sein kann. 

Termine für freiwillige Untersuchungen

Das Ersttrimesterscreening ist alles in allem die sinnvollste freiwillige Untersuchung, bei der die Ultraschalluntersuchung einen wesentlichen Teil einnimmt. Zur Durchführung der Nackenfaltenmessung per Ultraschall muss diese Untersuchung nach der 10. Woche und vor Ende der 14. Woche erfolgen: ab dem ersten Tag der 11. SSW und spätestens zum Zeitpunkt 13. SSW + 6 Tage. [10] Nur in diesem Zeitraum ist eine Nackenfalte erkennbar, über deren Dicke sich Rückschlüsse auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Fehlbildungen beim Baby ziehen lassen.


Eine weitere freiwillige Untersuchung ist der Doppler-Ultraschall in der Schwangerschaft, bei dem die Blutversorgung des Kindes durch die Plazenta geprüft wird. Empfohlen ist diese Untersuchung erst ab der 20. Woche und für eine kurze Untersuchungszeit, da ... 

  1. der Doppler-Ultraschall in der Schwangerschaft der Untersuchung von Herz und Gefäßen im fortgeschrittenem Stadium dient und  
  2. diese Untersuchungsmethode das Fruchtwasser erwärmen kann und dieser Zustand nur kurze Zeit andauern sollte. [11] 

Zudem existiert der Feindiagnostik-Ultraschall, bei dem ab der 13. SSW einzelne Organe genauer untersucht werden. Des Öfteren kommt dieser hochauflösende Ultraschall zum Einsatz, wenn beim Ersttrimesterscreening Auffälligkeiten auftraten. Die Feindiagnostik-Kosten müssen selbst getragen werden, sofern die Ärztin oder der Arzt keine medizinische Notwendigkeit der Untersuchung bescheinigt. Aufgrund der erforderlichen speziellen Ausrüstung muss hier mit ca. 200 € allein für die Ultraschalluntersuchung gerechnet werden. 

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Ultraschall-Schwangerschaft-Kosten: Zwischen kostenloser Kassenleistung und teurer Selbstzahlerleistung

Die Kosten für die drei Vorsorgeuntersuchungen, die offiziell empfohlen sind, werden von den Krankenkassen übernommen. Dies gilt sowohl für privat als auch gesetzlich Versicherte. Bei sämtlichen freiwilligen Untersuchungen müssen die Kosten selbst übernommen werden. Zu diesen freiwilligen Untersuchungen zählen alle, die 

  1. nicht den empfohlenen drei Vorsorgeuntersuchungen angehören und; 
  2. ärztlich nicht als medizinisch notwendig eingestuft wurden. 

Somit würden z. B. die Kosten für ein freiwilliges Ersttrimesterscreening nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Sollten beim Ersttrimesterscreening hingegen Auffälligkeiten festgestellt und ärztliche Empfehlungen für weitere Untersuchungen ausgesprochen werden, dann würde die Krankenkasse für alle weiteren Untersuchungen die Kosten übernehmen – ob Bluttests, eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine andere Leistung. 

 

Abschließend bleibt die Frage, wie hoch die Kosten denn konkret in all den Fällen sind, in denen du als Selbstzahlerin für die Untersuchung aufkommen musst. Laut IGeL-Monitor betragen die Kosten 20 bis 200 Euro, wobei der genaue Preis mit dem jeweiligen Verfahren variiert. [12] 

  • Ein 3D-Ultraschall in der Schwangerschaft zu Unterhaltungszwecken – siehe „Babyfernsehen“ – ist nicht mehr erlaubt und somit sind die Kosten hier irrelevant. 
  • Besonders feine Untersuchungen wie der Feindiagnostik- und Doppler-Ultraschall in der Schwangerschaft sind etwas teurer als eine gewöhnliche Ultraschalluntersuchung, die einfach diagnostischer Ultraschall genannt wird. Dementsprechend liegen die Kosten für die feinen Untersuchungen mit bis zu 300 Euro in der Regel etwas höher. 
  • Für den diagnostischen Ultraschall gelten Preise von 20 bis 200 Euro, die mit dem Umfang der Untersuchung variieren. Der diagnostische Ultraschall ist, mit Ausnahme der im Abschnitt „Termine für freiwillige Untersuchungen“ genannten Fälle, das bevorzugte Ultraschall-Verfahren. 

Ab wann sieht man die Schwangerschaft im Ultraschall?

Dies hängt von der Qualität des Ultraschallgeräts ab. Nach Ausbleiben deiner Regel sollte es nur noch eine Woche dauern, bis die Schwangerschaft im Ultraschall sichtbar wird. 

Trotz Ultraschall Schwangerschaft übersehen? 

Dieses Szenario ist undenkbar. Wenn im Ultraschall keine Schwangerschaft erkennbar ist, dann ist das Testergebnis des Schwangerschaftstests falsch gewesen. 

Ab welcher SSW Ultraschall von außen?

Spätestens bei dem großen Ultraschall ab der 18. SSW ist die Lage des Embryos entsprechend so, dass ein Ultraschall von außen möglich ist. Bis zu diesem Zeitpunkt kann es sein, dass der Ultraschall vaginal durchgeführt wird. 

Wie sieht das Geschlecht im Ultraschall aus? 

Ab der 20. Schwangerschaftswoche ist das Geschlecht in der Regel klar erkennbar, weil ein männliches Geschlechtsteil entweder sichtbar ist oder es eben nicht ist. Davor, ab der 12. SSW, ist das Erkennen des Geschlechts eine Präzisionssache, die studierten und versierten Ärztinnen sowie Ärzten vorbehalten ist. Im Internet kursiert die Noppen-Theorie: Ist zur 12. SSW eine „Noppe“ 30° von der Wirbelsäule weggeneigt, dann soll das Baby ein Junge werden. Bei geringerer Neigung soll es ein Mädchen werden. 

Ab wann ist der Herzschlag im Ultraschall zu sehen?

Ab der 6. Woche sollte ein Herzschlag im Ultraschall erkennbar sein. Da es bis zur ersten Untersuchung meist noch ein paar Wochen dauert, wird der erste Herzschlag bei der ersten empfohlenen Untersuchung zwischen der 8. und vor Ablauf der 12. Woche festgestellt. 

Seit wann gibt es Ultraschall Schwangerschaft? 

Während unsere Vorfahren Babys teilweise in Scheunen zur Welt bringen mussten, hat sich im Laufe der Jahrhunderte eine medizinische Weiterentwicklung ergeben, die für werdende Eltern ein wahrer Luxus ist. Dazu gehört der Ultraschall, den es seit den 1970er Jahren gibt und der sich seitdem rasant weiterentwickelt hat: Wo es früher nur ein schwarzweißes Flimmern gab, sind heute hochpräzise Bilder gegeben, die wichtige diagnostische Verfahren möglich machen. [13] 

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Quellenverzeichnisse

[1] https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2301/Mu-RL_2020-08-20_iK-2020-11-24.pdf (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[2] https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/schwangerschaft-und-familie/leistungen-schwangerschaft-geburt/kostenuebernahme-inhalt-ultraschalluntersuchung-schwangerschaft-2007778 (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[3] https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/schwangerschaft-vorsorgeleistungen/ (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[4] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119505/Ultraschall-als-Babyfernsehen-wird-ab-2021-verboten (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[5] https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Babyfernsehen-ab-2021-verboten-415717.html (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[6] https://www.bvnp.de/neue-strahlenschutzverordnung---verbot-von/ (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[7] https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/bald-nicht-mehr-erlaubt-wie-gefaehrlich-ist-das-babykino-16051213.html (letzter Abruf: 21.07.2021; 11:24 Uhr) 

[8] https://www.degum.de/sektionen/gynaekologie-geburtshilfe/mehrstufenkonzept-zertifizierung/stufe-ii.html (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[9] https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/schwangerschaft-und-geburt/terminkalender-2009466 (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[10] https://www.klinikum-bochum.de/fachbereiche/gynaekologie-und-geburtshilfe/geburtshilfe/praenatale-ultraschalldiagnostik-ersttrimersterscreening-NT.html (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[11] https://www.fr.de/wissen/geruechte-schaedliche-untersuchung-11389111.html#:~:text=Tats%C3%A4chlich%20gebe%20es%20Hinweise%20aus,vier%20Grad%20Erw%C3%A4rmung%20erreicht%20worden. (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[12] https://www.igel-monitor.de/igel-a-z/igel/show/ultraschall-in-der-schwangerschaft-ergaenzende-untersuchungen.html (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 

[13] https://www.planet-wissen.de/natur/anatomie_des_menschen/schwangerschaft/pwieultraschall100.html#:~:text=Die%20Ultraschall%2DTechnologie%20gibt%20es,das%20sogar%20in%203%2DD. (letzter Abruf: 01.07.2021; 13:06 Uhr) 


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